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   BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09   

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https://dejure.org/2009,381
BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09 (https://dejure.org/2009,381)
BFH, Entscheidung vom 22.10.2009 - VI R 7/09 (https://dejure.org/2009,381)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - VI R 7/09 (https://dejure.org/2009,381)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 33
    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

  • openjur.de

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen; Beweis eines fehlenden Gegenwerts für behinderungsbedingten Aufwand durch Sachverständigengutachten; Sofortabzug der Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses; Abgeltungswirkung des ...

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 33

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen - Gegenwert

  • Judicialis

    EStG § 33; ; EStG § 33b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33; EStG § 33b
    Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses als außergewöhnliche Belastungen

  • datenbank.nwb.de

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Behinderungsbedingte Baumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen sind als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses als außergewöhnliche Belastungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach Schlaganfall gehbehindert - Steuerzahler kann Umbau des Hauses als außergewöhnliche Belastung geltend machen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Behinderungsbedingter Hausumbau als außergewöhnliche Belastung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen können außergewöhnliche Belastung sein

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Abzug von behinderungsbedingten Umbaumaßnahmen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Positives Urteil für Behinderte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen gelten als außergewöhnliche Belastungen - Durch Aufwendungen etwaig erlangter Gegenwert darf außer Betracht bleiben

Besprechungen u.ä. (3)

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abzug von Kosten für behinderungsbedingten Umbau bei Eigenheim

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Treppenlift von der Steuer absetzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Behindertengerechter Hausumbau kann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein! (IMR 2010, 1029)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33
    Außergewöhnliche Belastung; Einfamilienhaus; Gegenwert; Rollstuhl; Umbau; Zwangsläufigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 536
  • NJW 2010, 1103
  • FamRZ 2010, 295
  • BStBl II 2010, 280
  • BauR 2010, 511
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.04.2004 - III B 84/03

    Außergewöhnliche Belastungen: nachträglicher Einbau eines Fahrstuhls und eines

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
    Der erkennende Senat folgt nicht der Rechtsprechung des III. Senats des BFH, der seine zum behindertengerechten Neubau eines Hauses ergangene Entscheidung auch auf den Fall des Umbaus eines vom Steuerpflichtigen und seiner Familie schon vor der Erkrankung genutzten Hauses angewendet hat (BFH-Urteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607, und BFH-Beschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252).

    Der Senat vermag der im Beschluss des BFH in BFH/NV 2004, 1252 (m.w.N.) vertretenen Auffassung nicht zu folgen, wonach der Beweis, ob der Steuerpflichtige einen Gegenwert für seine behinderungsbedingten Aufwendungen erhält oder ob es sich dabei um verlorenen Aufwand handelt, grundsätzlich nicht durch ein Sachverständigengutachten geführt werden kann.

  • BFH, 10.10.1996 - III R 209/94

    Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Einfamilienhauses

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
    Insofern unterscheidet sich der Streitfall auch von dem Urteil des BFH, das die Vorinstanz herangezogen hat und das den Bau eines behindertengerechten Einfamilienhauses betraf (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491).
  • BFH, 30.10.2008 - III R 97/06

    Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für den kranken Sohn - Unzumutbarkeit des

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
    Nach Auffassung des erkennenden Senats gilt dies insbesondere auch für die streitbefangenen Umbaukosten, die nicht anders zu behandeln sind, als die Aufwendungen für den Treppenlift eines Querschnittsgelähmten (BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 III R 97/06, BFH/NV 2009, 728).
  • BFH, 06.02.1997 - III R 72/96

    Die Errichtung eines Anbaues mit einem Fahrstuhl für einen schwer gehbehinderten

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
    Der erkennende Senat folgt nicht der Rechtsprechung des III. Senats des BFH, der seine zum behindertengerechten Neubau eines Hauses ergangene Entscheidung auch auf den Fall des Umbaus eines vom Steuerpflichtigen und seiner Familie schon vor der Erkrankung genutzten Hauses angewendet hat (BFH-Urteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607, und BFH-Beschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252).
  • BFH, 11.12.1987 - III R 95/85

    Aufwendungen für eine Heilkur können bei nachgewiesener Zwangsläufigkeit nach §

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
    Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 1 bis 3 EStG gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur laufende und typische Mehraufwendungen des Behinderten ab, so dass "zusätzliche Krankheitskosten" nicht von der Abgeltungswirkung des Pauschbetrags erfasst werden (Senatsurteil vom 17. Dezember 1965 VI 297/65 U, BFHE 84, 574, BStBl III 1966, 208, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 95/85, BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1965 - VI 297/65 U

    Geltendmachung von anteiligen Kraftfahrzeugkosten als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
    Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 1 bis 3 EStG gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur laufende und typische Mehraufwendungen des Behinderten ab, so dass "zusätzliche Krankheitskosten" nicht von der Abgeltungswirkung des Pauschbetrags erfasst werden (Senatsurteil vom 17. Dezember 1965 VI 297/65 U, BFHE 84, 574, BStBl III 1966, 208, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 95/85, BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275, m.w.N.).
  • BFH, 27.11.1959 - VI 62/59
    Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
    Im Streitfall jedenfalls stehen die behinderungsbedingten Aufwendungen so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände in den Hintergrund tritt (Senatsurteil vom 27. November 1959 VI 62/59, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 33, Rechtsspruch 109).
  • BFH, 24.02.2011 - VI R 16/10

    Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen

    Mehraufwand, der auf einer behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfelds beruht, steht stets so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände regelmäßig in den Hintergrund tritt (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280; entgegen BFH-Urteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491).

    Auch die Frage nach zumutbaren Handlungsalternativen stellt sich in solchen Fällen nicht (Fortentwicklung von BFH-Urteil in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280).

    Dies gilt erst recht für den Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG, der nur die durch die Pflege einer Person veranlassten Aufwendungen erfasst (Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280, m.w.N.).

    Aufwendungen infolge Körperbehinderung waren ebenso wie Krankheitskosten von jeher ein Anwendungsfall der Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen (Senatsurteil in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280, m.w.N.).

    Auch ist ein Gegenwert, der allein auf der möglichen Nutzung der Umbauten durch nichtbehinderte Familienangehörige beruhen soll, kein realer Gegenwert und mithin ungeeignet, ein Abzugsverbot für zwangsläufig erwachsene und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindernde Aufwendungen zu begründen (Senatsurteil in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280).

  • BFH, 12.07.2017 - VI R 36/15

    Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen

    Eine Gesetzeslücke, die eine analoge Anwendung des § 7 EStG, § 82b EStDV oder § 10d EStG nahelegen würde, liegt nicht vor (Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280, zu § 7 EStG).

    An Anhaltspunkten für das Vorliegen von atypischen Besonderheiten, die ausnahmsweise eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (§ 163 AO; vgl. Senatsurteil in BFHE 226, 536, BStBl 2010, 280) rechtfertigen, fehlt es im Streitfall.

  • BFH, 14.11.2013 - VI R 20/12

    Aufwendungen für die Unterbringung im Seniorenwohnstift als außergewöhnliche

    Entsprechend sind auch krankheitsbedingte Unterbringungskosten in einer dafür vorgesehenen Einrichtung aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig und daher dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen (z.B. Senatsurteile vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280; vom 15. April 2010 VI R 51/09, BFHE 229, 206, BStBl II 2010, 794; vom 9. Dezember 2010 VI R 14/09, BFHE 232, 343, BStBl II 2011, 1011; vom 5. Oktober 2011 VI R 88/10, BFH/NV 2012, 35), und zwar unabhängig davon, ob neben dem Pauschalentgelt gesondert Pflegekosten in Rechnung gestellt werden (Senatsurteile vom 13. Oktober 2010 VI R 38/09, BFHE 231, 158, BStBl II 2011, 1010; in BFHE 232, 343, BStBl II 2011, 1011).
  • AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 280/19

    Beendigung nichteheliche Lebensgemeinschaft - Eigentumsverhältnisse an

    Zwar kann ein Ausgleich nach den Vorschriften über die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft in Betracht kommen, wenn die Partner ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten einen Gesellschaftsvertrag geschlossen haben ( BGH , Urteil vom 08.05.2013, Az.: XII ZR 132/12, u.a. in: NJW 2013, Seiten 2187 ff.; BGH , Urteil vom 06.07.2011, Az.: XII ZR 190/08, u.a. in: NJW 2011, Seiten 2880 ff.; BGH , Urteil vom 09.07.2008, Az.: XII ZR 179/05, u. a. in: BGHZ 177, Seiten 193 ff.; BGH , FamRZ 1997, Seite 1533; BGH , FamRZ 1992, Seite 906; BGH , NJW-RR 1991, Seite 898; BGH , FamRZ 1985, Seite 1232; BGH , FamRZ 1982, Seite 1065; KG Berlin , Beschluss vom 20.07.2020, Az.: 17 UF 11/19, u.a. in: FamRZ 2021, Seiten 97 ff.; OLG Bremen , FamRZ 2011, Seite 383; KG Berlin , FamRZ 2010, Seiten 295 ff. ).

    Gerade weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft vom Ansatz her eine Verbindung ohne Rechtsbindungswillen darstellt, ist ein solcher für die Anwendung gesellschaftsrechtlicher Regelungen erforderlich ( BGH , Urteil vom 09.07.2008, Az.: XII ZR 179/05, u.a. in: NJW 2008, Seiten 3277 ff.; BGH , Urteil vom 06.07.2011, Az.: XII ZR 190/08, u. a. in: NJW 2011, Seiten 2880 ff.; BGH , FamRZ 2006, Seiten 607 ff.; KG Berlin , Beschluss vom 20.07.2020, Az.: 17 UF 11/19, u.a. in: FamRZ 2021, Seiten 97 ff.; KG Berlin , FamRZ 2010, Seiten 295 ff. ).

  • FG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - 1 K 3301/12

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Dusche

    Dies gilt erst recht für den Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG, der nur die durch die Pflege einer Person veranlassten Aufwendungen erfasst (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280, m.w.N.).

    Der behinderungsbedingte Mehraufwand steht dabei stets so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände in den Hintergrund tritt (BFH-Urteile in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280, unter II.1.c; in BFHE 232, 518, BStBl II 2011, 1012, unter II.1.b).

    Soweit der BFH für die Quantifizierung der auf die behindertengerechte Ausgestaltung eines Objekts beruhenden Mehrkosten die Einholung eines Sachverständigengutachten nahelegt, betrifft dies umfangreiche -insbesondere ein ganzes Gebäude umfassende- Baumaßnahmen, bei denen die behinderungsbedingten Mehrkosten für das Gericht nicht offenkundig sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280; in BFHE 232, 518, BStBl II 2011, 1012).

  • BFH, 15.04.2010 - VI R 51/09

    Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnlichen

    Dagegen sind Aufwendungen für die Pflege eines pflegebedürftigen Steuerpflichtigen ebenso wie Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG aus tatsächlichen Gründen (Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280).
  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - 3 K 1750/13

    Verteilung der als außergewöhnlichen Belastungen abzugsfähigen Aufwendungen für

    In der am 29. Mai 2012 beim Beklagten (dem Finanzamt -FA-) eingereichten Einkommensteuererklärung machten die Kläger einen Teilbetrag der Umbaukosten in Höhe von 60.000 EUR als außergewöhnliche Belastung geltend und beantragten unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 2. Oktober 2009 VI R 7/09 (BStBl II 2010, 280) den Restbetrag auf die folgenden zwei Veranlagungszeiträume zu verteilen.

    Die Ausführungen des BFH im Urteil vom 2. Oktober 2009 VI R 7/09, BStBl II 2010, 280 seien nicht entscheidungserheblich gewesen.

    Eine Verteilung der Aufwendungen auf die Nutzungsdauer ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht möglich (BFH-Urteil in BStBl II 2010, 280).

    Im Streitfall führten die -nach Aufgabe der Rechtsprechung zur Anwendung der sog. Gegenwerttheorie auf behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BStBl II 2010, 280; BFH-Beschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252)- anerkannten außergewöhnlichen Belastungen im Veranlagungszeitraum 2011 immerhin zu einer Steuerermäßigung von rd.

  • FG Hessen, 23.06.2016 - 6 K 2397/12

    § 33 EStG, § 11 EStG

    Außergewöhnliche Belastungen sind nach dem Gesetzeswortlaut in dem Jahr, in dem die Aufwendungen erfolgten, sofort abziehbar (Urteil des BFH vom 22.10.2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280 [BFH 22.10.2009 - VI R 7/09] zu Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses unter Bezugnahme auf Aufwendungen für die behindertengerechte Umrüstung eines PKW).

    bb) Soweit es der BFH in seinem Urteil vom 22.10.2009 (Az. VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280 [BFH 22.10.2009 - VI R 7/09] ) für denkbar gehalten hat, dem Steuerpflichtigen im Wege der abweichenden Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 AO ein Wahlrecht auf Verteilung der Aufwendungen einzuräumen, wenn ein zu geringer Gesamtbetrag der Einkünfte dem vollen Abzug der Aufwendungen entgegensteht, kann diese angedachte Möglichkeit vorliegend schon aus verfahrensrechtlichen Gründen keine Berücksichtigung finden.

  • BFH, 07.05.2013 - VIII R 51/10

    Keine Abziehbarkeit von Aufwendungen für Reisen an ausländische Ferienorte zur

    Voraussetzung für den Abzug von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung im Zusammenhang mit einer Behinderung oder Erkrankung ist aber, dass es sich um einen behinderungs- oder erkrankungsbedingten Mehrbedarf handelt (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491; vom 24. August 2004 VIII R 59/01, BFHE 207, 237, BStBl II 2010, 1048, m.w.N.; ebenso --trotz großzügigerer Auslegung des § 33 EStG als in der Entscheidung in BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491-- zur grundsätzlichen Erforderlichkeit eines Mehraufwands für die Anwendbarkeit des § 33 EStG BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280; BFH-Beschluss vom 25. Mai 2011 VI B 35/11, BFH/NV 2011, 1691).
  • FG Saarland, 06.08.2013 - 1 K 1308/12

    Abzug von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses als

    Der BFH (Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BStBl II 2010, 280, 282 unter II 1 d der Gründe) halte es für denkbar, dem Steuerpflichtigen im Wege abweichender Festsetzung ein Wahlrecht diesbezüglich einzuräumen, wenn dies für die Betroffenen im Einzelfall günstiger wäre.

    Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalles in den Hintergrund tritt (BFH vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BStBl II 2010, 280).

  • BFH, 21.11.2018 - VI R 28/16

    Kein Abzug von Kfz-Aufwendungen eines Schwerbehinderten als außergewöhnliche

  • FG Düsseldorf, 20.08.2014 - 4 K 718/13

    Berücksichtigung von Aufwendungen wegen außergewöhnlicher Belastungen für den

  • BFH, 25.05.2011 - VI B 35/11

    Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen -

  • BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung

  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 4 K 2647/08

    Aufwendungen einer stark gehbehinderten Steuerpflichtigen für den Erwerb und die

  • FG München, 27.10.2022 - 10 K 3292/18

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer Mieterhöhung infolge

  • BFH, 17.07.2014 - VI R 42/13

    Anschaffungskosten für ein Grundstück sind keine außergewöhnlichen Belastungen

  • BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18

    Nichtannahmebeschluss: Billigkeitsentscheidung gem § 163 AO (juris: AO 1977)

  • FG Münster, 19.11.2010 - 14 K 2520/10

    Kosten für den Einbau eines Treppenlift als außergewöhnliche Belastung

  • FG Nürnberg, 04.05.2016 - 3 K 915/15

    Einkommensteuerliche Ansetzung eines Haushaltsersparnisbetrages bei den Kosten

  • FG Köln, 30.09.2020 - 3 K 1858/18

    Kosten der Unterbringung in einer Pflege-WG mindern die Einkommensteuer

  • FG Düsseldorf, 21.02.2012 - 10 K 2504/10

    Berücksichtigung von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung bei der

  • FG Niedersachsen, 02.12.2013 - 2 K 176/13

    Aufwendungen eines Behinderten für die Nutzung einer Motorjacht als

  • FG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 13 K 1012/18

    Kraftfahrzeugsteuer: Rückwirkende Gewährung der Vergünstigung für

  • BFH, 14.11.2013 - VI R 21/12

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.11.2013 VI R 20/12 - Aufwendungen für die

  • FG Niedersachsen, 11.02.2011 - 3 K 599/10

    Anspruch einer dauerhaft an den Rollstuhl gefesselten MS-Erkrankten auf

  • FG Niedersachsen, 17.01.2013 - 14 K 399/11

    Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks als durch die

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.04.2012 - 5 K 1934/11

    Ersatz eines Maschendrahtzauns durch einen Holzlattenzaun führt nicht zu

  • FG Düsseldorf, 05.04.2016 - 10 K 1081/14

    Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit einer pflegebedingten

  • FG Köln, 27.08.2014 - 14 K 2517/12

    Kosten eines Fahrstuhls

  • FG Düsseldorf, 03.02.2010 - 7 K 814/09

    Außergewöhnliche Belastung: Behinderungsbedingter Umbau eines neu erworbenen

  • FG München, 20.07.2017 - 13 K 2316/15

    Berechnung der Unterbringungskosten

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.2010 - 6 K 2712/07

    Berücksichtigung eines Zuschusses zum behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs

  • FG Düsseldorf, 21.02.2012 - 10 K 2505/10

    Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 1855/10

    Aufwendungen für kontraststarkes Fernsehgerät keine außergewöhnlichen Belastungen

  • FG Düsseldorf, 05.04.2016 - 10 K 05.04.2016
  • FG Niedersachsen, 29.09.2015 - 4 K 11/14
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